DGUV68-Prüfungen
(früher UVV Prüfungen)
Wir kümmern uns vertrauensvoll und zuverlässig um die jährlich anstehenden Prüfungen Ihrer Gabelstapler, Anbaugeräte, uvm.
Gabelstapler haben in weiten Bereichen der Unternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Durch die freizügige Einsatzmöglichkeit, die selbsttätige Lastaufnahme und die Stapeleinrichtung
ist der Gabelstapler ein Fördermittel, das zur Bewältigung von Transportaufgaben vielseitig eingesetzt wird.
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift “Flurförderzeuge” (DGUV 68) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte, sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Hierfür erhalten Sie von uns ein detailliertes Prüfprotokoll.
Sollten eventuelle Sicherheitsmängel festgestellt werden, bieten wir Ihnen die bestmögliche Lösung zur Beseitigung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit.