Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§ 1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen, und zwar auch dann, wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt und wir dessen Bedingungen still schweigen. Die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten als Anerkennung unserer Bedingungen.
§ 2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkäufe behalten wir uns vor. Die in unseren Angeboten enthaltenen Unterlagen, wie Maße, Gewichts- und Raumangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Leistungen, Typenbezeichnungen, Baujahre, und Beschreibungen sind unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande; als Bestätigung gilt hier auch schon eine bloße Rechnungsstellung. Bestellungen bei unserem Verkäufer bzw. Vertreter sind für den Käufer 6 Wochen lang bindend, für uns erst mit der schriftlichen Bestätigung bzw. Rechnungsstellung. Widerruf der Bestellung nach Eingang bei uns ist ausgeschlossen. Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden; das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
§ 3. Lieferanten– bzw. Kundenschutz
Jeder Interessent sichert uns Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu, sofern wir ihm an dritte Stelle ein Objekt zum Kauf oder Verkauf nachweisen und er verpflichtet sich, Preis- und Abschlussverhandlungen über alle an dieser Stelle zum Verkauf oder Ankauf stehenden Objekte ohne unsere besondere schriftliche Zustimmung weder direkt, noch indirekt oder durch Dritte, sondern ausschließlich durch uns zu führen. Unsere Angaben über Geräte-Standort und Kaufinteressenten sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen steht uns Schadensersatz zu.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich mangels anderer Vereinbarung ohne Nachlass ab jeweiligem Lieferwerk bei Neugeräten bzw. Auslieferungslager und ab sonstigen Standorten bei Gebrauchtmaschinen. Bei Neugeräten gelten die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Kosten für evtl. Verpackung, Transport, Transportversicherung, Zollkosten und dergleichen, sowie Umsatzsteuer, gehen zu Lasten des Käufers.
Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung von 2 % des Kaufpreises.
§ 5. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe an den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerkes, des Auslieferungslager oder des Hafens, geht die Gefahr einschließlich einer Beschlagnahme in jedem Falle auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch die Versandkosten über übernommen hat. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Transportversicherung wird vom Verkäufer und gegebenenfalls dessen Lieferanten nur auf Wunsch des Käufers zu dessen Lasten abgeschlossen.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt nur unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Erfüllung sämtlicher sich für den Besteller aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer ergebenden Verbindlichkeiten Eigentum des Lieferers. Die Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist dem Besteller nur gestartet, wenn dieser Eigentumsvorbehalt durch Zahlung erloschen ist. Nimmt der Besteller trotzdem vor Ausgleich des Kontos eine Weiterveräußerung von uns gelieferter Maschinen oder Gegenstände vor, so tritt er hiermit gleichzeitig seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an uns ab.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderliche werdende Reparaturen ausführen zu lassen. Er hat den Kaufgegenstand gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch sowie Vandalismus zu versichern mit der Maßgabe, dass die Rechte aus der Versicherung dem Lieferer zustehen. Sofern eine Versicherung auf Verlangen des Lieferers nicht nachgewiesen wird, ist dieser berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern. Wird der Kaufgegenstand durch Dritte gepfändet, so hat der Besteller dem Lieferer unter Übersendung des Pfändungsprotokolls unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht des Lieferers sowohl dem Pfänden als auch dem Lieferer gegenüber schriftlich zu bestätigen. Die Folge, welche aus der Unterlassung diese Vorschrift entstehen, hat der Käufer zu tragen, ebenso die Kosten, die dem Lieferer du Verfolgung seiner Ansprüche entstehen. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für etwaige Zubehörteile.
§ 7. Lieferzeit
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tag der Auftragsbestätigung durch den Lieferer bis zur Absendung des Kaufgegenstandes ab Lager oder Werk. Alle Angaben über Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit gemacht. Ihre Nichteinhaltung schließt Inverzugsetzung, Schadenersatz und sonstige Ansprüche des Bestellers einschließlich des Rücktrittsrecht vom Vertrag aus. Ereignisse höherer Gewalt, innere und äußere Unruhen, Wirtschaftskämpfe, Betriebsstörungen, Maschinenbruch und ähnliches bei uns oder unserem Lieferanten, berechtigen uns, zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeit, ohne dass daraus seitens des Bestellers irgendwelche Ersatzansprüche hergeleitet werden können.
§ 8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Frist in bar oder ohne jeden Abzug, gleichviel, ob irgendeine Reklamation läuft.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besondere Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen unter Berechnung sämtlicher Einziehungsspesen, auch die Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorzeigung Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung übernehmen wir keine Haftung. Unser Vertreter hat keine Inkassovollmacht.
Eine Mahnung st für Inverzugsetzung nicht erforderlich. Bei Zahlung in ausländischer Währung gilt die Zahlungspflicht erst dann erfüllt, wenn der Lieferer den vollen Euro-Betrag seiner Rechnung zur freien Verfügung erhalten hat. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelche Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Bleib der Besteller mit der fälligen Zahlung im Rückstand oder werden dem Lieferer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindern, so kann der Lieferer ohne weiteres sofortige Barzahlung oder Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangen, ferner für noch zu liefernde Ware nach Wahl Vorauszahlung oder Sicherstellung fordern. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist der Lieferer berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen nicht Erfüllung zu fordern. Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug, so ist der Lieferer berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten oder durch Bevollmächtigte betreten zu lassen und den Kaufgegenstand ohne Inanspruchnahme gerichtlier Hilfe sicherzustellen. Kommt der Besteller seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt des Lieferers ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen des gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Bestellers an den Kaufgegenstand und der Lieferer ist berechtigt, sofort eine Herausgabe und Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen.
Alle durch die Rücknahme des Kaufgegenstandes entstandenen Kosten trägt der Besteller. Der Lieferer ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers, den wieder in Besitz genommen Gegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten wird dem Besteller auf seine Gesamtschuld gutgebracht; ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt.
§ 9. Gewährleistung (für neue Maschinen)
Der Verkäufer gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Abtretung der dem Verkäufer gegen das Lieferwerk zustehenden Ansprüche wegen des Mangels. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht gegen den Verkäufer nicht. – Für Mängel der Lieferung haftet der Hersteller in der Weise, dass alle diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder nach Wahl des Herstellers neu zu liefern sind, die innerhalb von 6 Monaten seit dem Liefertag wegen falscher Konstruktion, durch Materialfehler oder mangelhafter Arbeit schadhaft werden. Nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage der Lieferung beziehungsweise schon nach 1.000 Betriebsstunden, wenn diese vor Ablauf der Sechsmonatsfrist verstrichen sind, können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche wegen Mängel werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels bei dem Verkäufer schriftlich erhoben werden.
(für gebrauchte Maschinen)
Gebrauchtstapler werden veräußert wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 10. Erfüllungsort
Beimerstetten, Gerichtsstand: Ulm
Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
§ 11. Allgemeines
Sind aus irgend einem Grund einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.